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VGH Bayern, 24.09.1992 - 12 B 90.327 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2009 - 12 A 3117/07
Einsatz des Vermögens des Opfers einer Straftat als Härte i.S.d. § 90 Abs. 3 …
Der gesetzgeberische Grund für die Nichtberücksichtigung des durch eine Grundrente erworbenen Einkommens schlägt jedoch nicht nur hinsichtlich eines etwaigen Nachholbedarfes des Geschädigten auf das angesparte Vermögen durch, so aber bezüglich der Grundrente nach dem Kriegsopferfürsorgerecht: BVerwG, Urteil vom 28.3.1974 - V C 29.73 -, a. a. O., BayVGH, Urteil vom 24.9.1992 - 12 B 90.327 -, FEVS 44, 69 ff.; VG des Saarlandes, Urteil vom 28.2.2007 - 10 K 80/05 -, JAmt 2007, 594 ff., sondern auf Grund der besonderen Zielsetzung des Opferentschädigungsrechtes in vollem Umfang. - VG Kassel, 29.11.2016 - 5 K 2580/15
Kostenerstattungsverlangen des Jugendhilfeträgers gegen den Träger der Leistungen …
Hier fehlt es indes schon an einem begründeten Fall, der eine unabhängig vom vorhandenen Einkommen und Vermögen erfolgende Hilfegewährung und eine dahingehende Ermessensentscheidung hätte gebieten können (vgl. insofern z. B. VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 8. August 1991 - 6 S 964/91 -, juris Rn. 18; Bay. VGH, Urteil vom 24. September 1992 - 12 B 90.327 -, FEVS 44, 69, 76; VG München…, Urteil vom 30. Juni 2000 - M 6a K 98.5191 -, juris Rn. 20 ff.); denn die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Hilfeempfängers waren hinreichend bekannt, ihre Ermittlung bedurfte mithin nicht erst noch längere Zeit in Anspruch nehmender Vorarbeit, die einer notwendigen raschen Hilfe entgegen gestanden hätte und die Leistungen des Dritten - hier des Heimträgers - wurden angesichts der Kostenübernahme durch den Kläger in jedem Fall erbracht, so dass ein Bedürfnis für eine erweiterte Hilfe im Sinne von § 25c Abs. 1 Satz 2 BVG nicht bestand. - VG Münster, 20.12.2000 - 9 K 1896/99
Übernahme von Heimpflegekosten (Sachleistung) durch den Träger der …
Wegen des mit der Vorleistung verbundenen Ersatzanspruchs muss der Hilfe Suchende schließlich mit der Vorleistung einverstanden sein (vgl. VGH München, Urteil vom 24.09.1992 - 12 B 90.327 -, FEVS 44, S. 69 [76];… Wilke, a.a.O., § 25c Rn. 5; sowie BVerwG…, Urteil vom 19.04.1972 - V C 72.71 -, BVerwGE 40, S. 73 [76] FEVS 19, S. 365; VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 10.10.1990 - 6 S 1807/89 -, FEVS 41, S. 463 [466];… Oestreicher/Scheiter/Kunz, BSHG, 5. Aufl., 38. Lfg., Okt.Dieser Fallgruppe entspricht eine Situation, in der - wie vorliegend - der Leistungsträger vor einer Entscheidung über die Gewährung einer auf Dauer angelegten Leistung die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Hilfesuchenden zwar zu ermitteln vermag, jedoch nicht ausschließen kann, dass der Hilfeempfänger in absehbarer Zeit auf Grund seiner konkreten Einkommens- oder Vermögensverhältnisse in der Lage sein wird, seinen Bedarf in einem geringen Umfang selbst zu decken (vgl. VGH München
, Urteil vom 24.09.1992 - 12 B 90.327 -, FEVS 44, S. 69 [76]).
- VG Münster, 05.10.2007 - 5 K 19/03
Kostenerstattungsanspruch eines Sozialhilfeträgers gegenüber einem …
VGH, Urteil vom 24. September 1992 - 12 B 90.327 -, FEVS 44, 69 f, die allerdings keine Rente nach dem Opferentschädigungsgesetz zum Gegenstand haben und schon deshalb auf den vorliegenden Fall nicht ohne weiteres übertragbar sind. - VG Stuttgart, 28.06.2006 - 7 K 2459/05
Heranziehung zu Kostenbeitrag für Heimunterbringung;Vermögenseinsatz bei Bezug …
Hinsichtlich des auf der Ansparung der Grundrente beruhende Geldvermögens der Klägerin ist die genannte Regelung des § 25 d Abs. 1 Satz 2 BVG nicht entsprechend anzuwenden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 01.03.1985 - 5 B 120.84 - ; Bayerischer VGH, Urt. vom 24.09.1992 - 12 B 90.327 - FEVS 44, 69, 72 f.; sowie BVerwG…, Urt. vom 28.03.1974 - VC 29.73 - FEVS 22, 345, 348: zu einem auf der Nachzahlung der Grundrente beruhenden Vermögen). - VG Saarlouis, 28.02.2007 - 10 K 80/05
Ist der Träger der Jugendhilfe von Gesetzes wegen gehindert, zum Ausgleich der …
etwa VG Stuttgart, Urteil vom 28.6.2006, 7 K 2459/05, zitiert nach juris; ferner VGH München, Urteil vom 24.9.1992, 12 B 90.327, FEVS 44, 69 jeweils m.w.N. sowie bereits BVerwG, Urteil vom 28.3.1974, V C 29.73, FEVS 22, 345.